Gewächshäuser in Kleingärten: Regeln und Vorschriften
Das Errichten eines freistehenden Kleingewächshauses und Frühbeetkästen in einem Kleingarten ist grundsätzlich möglich, jedoch bedarf es der Zustimmung des Vorstands. Es ist wichtig, sich vorab über die spezifischen Richtlinien und Vorschriften des eigenen Kleingartenvereins zu informieren.
Größenbeschränkungen und Grenzabstand
Die Größe des Gewächshauses in einem Kleingarten sollte der Größe des Gartens angepasst werden. Die maximale Fläche eines Gewächshauses sollte 12 m² nicht überschreiten, während die Höhe auf maximal 2,50 m begrenzt ist. Es ist wichtig, einen Grenzabstand von mindestens 1 m einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Nachbarparzelle nicht beeinträchtigt wird. Beachten Sie, dass die Gartenordnungen der Verbände und Vereine möglicherweise geringere Maße festlegen können, aber der Grenzabstand verbindlich ist.
Zustimmung des Vorstands und zweckfremde Nutzung
Bevor Sie ein Gewächshaus in Ihrem Kleingarten errichten, müssen Sie die Zustimmung des Vorstands einholen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Gewächshaus den geltenden Regeln und Vorschriften entspricht. Bei einer zweckfremden Nutzung des Gewächshauses, die nicht mit der kleingärtnerischen Nutzung vereinbar ist, kann es erforderlich sein, das Gewächshaus zu entfernen.
Können auch Foliengewächshäuser genutzt werden?
Ja, solange Foliengewächshäuser die oben genannten Größenbeschränkungen einhalten und der Zustimmung des Vorstands entsprechen, können sie in Kleingärten genutzt werden. Foliengewächshäuser bieten eine kostengünstige Möglichkeit, Pflanzen zu schützen und das Wachstum zu fördern. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Größe, Höhe und Grenzabstand entsprechen, um die Funktionalität und das Erscheinungsbild der Kleingartenanlage zu wahren.
Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, sich an den Vorstand des eigenen Kleingartenvereins zu wenden, um genaue Informationen und Anweisungen zu erhalten.