Die Nutzung des Kleingartens
Der Kleingarten bietet eine wunderbare Möglichkeit, sich mit der Natur zu verbinden und frische Produkte anzubauen. Hier sind einige wichtige Aspekte der Nutzung eines Kleingartens:
Pächter und Nutzer des Kleingartens
Der Kleingarten wird ausschließlich vom Pächter und den Personen seines Haushalts bewirtschaftet. Es ist erlaubt, Nachbarschaftshilfe bei der Gartenbewirtschaftung in Anspruch zu nehmen. Wenn diese Hilfe länger als sechs Wochen andauert, sollte der Vorstand informiert werden. Die Weiterverpachtung oder Überlassung des Kleingartens an Dritte ist nicht gestattet.
Bewirtschaftung des Kleingartens
Die Bewirtschaftung des Kleingartens sollte vor allem auf die kleingärtnerische Nutzung ausgerichtet sein. Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Gemüse, Obst und Kräutern reserviert sein sollte. Auf diesem Anbauabschnitt sollten Kulturpflanzen mit einer ordentlichen Anordnung wie Fruchtfolge-Beete oder Mischkulturen angepflanzt werden. Die restliche unbebaute Fläche sollte ebenfalls begrünt sein, ohne die kleingärtnerische Nutzung zu beeinträchtigen. Die Bewirtschaftung des Kleingartens sollte nach ökologisch nachhaltigen Gesichtspunkten erfolgen.
Pflanzen im Kleingarten
Es gibt bestimmte Pflanzenarten, die aus verschiedenen Gründen nicht im Kleingarten angebaut werden dürfen. Wildwuchs dieser Pflanzenarten sollte sofort entfernt werden. Bäume und Sträucher (außer Kulturobstgehölze) dürfen eine maximale Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten. Beim Anpflanzen von Obstgehölzen, Beerensträuchern und Ziersträuchern müssen minimale Pflanz- und Grenzabstände eingehalten werden. Die Verbände und Vereine können größere Abstände festlegen. Bei der Pflanzung und Pflege von Formschnitthecken sind ebenfalls Grenzabstände, die richtige Pflanzenauswahl und die vorgeschriebene maximale Höhe zu beachten.
Schutz der heimischen Fauna
Beim Entfernen von Gehölzen und Schnittmaßnahmen müssen die gesetzlichen Vorschriften des Naturschutzgesetzes beachtet werden. Im Kleingarten ist es jedoch gestattet, Bäume das ganze Jahr über zu entfernen, es sei denn, sie beherbergen besetzte Nester oder unterliegen speziellen Schutzbestimmungen gemäß der örtlichen Baumschutzsatzung.
Einsatz chemischer Mittel
Die Verwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln sollte grundsätzlich vermieden werden. Im Kleingarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die in Deutschland für den nichtberuflichen Gebrauch im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind. Die Ausbringung chemischer Pflanzenschutzmittel auf Gemeinschaftsflächen darf nur von Personen erfolgen, die über den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügen.
Der Einsatz jeglicher chemischer Pflanzenschutzmittel, sowie anderer Stoffe zur Unkrautbekämpfung wie Salz, Essig oder Reinigungsmittel, ist auf Wegen und Plätzen im Garten und außerhalb des Gartens verboten.
Ein Kleingarten bietet nicht nur die Möglichkeit, frische Produkte anzubauen, sondern auch einen Ort der Erholung und des naturnahen Erlebens. Durch die Einhaltung der Regeln und Richtlinien können wir unseren Kleingarten pflegen und gleichzeitig die Umwelt schützen.